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Batteriegesetz: Recycling von Batterien

In dem seit 2009 gültigen Batteriegesetz regelt der Staat, wie Hersteller, Händler und Verbraucher mit alten Batterien umgehen müssen. Im Zuge einer EU-weiten Harmonisierung löste dieses Gesetz die bis dahin in Deutschland geltende Batterieverordnung ab. An den Regelungen hat sich aber nichts Wesentliches geändert.

Kostenlose Rücknahme

Das Batteriegesetz schreibt Ihnen als Verbraucher vor, dass Sie eine Batterie nicht im Hausmüll und im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgen dürfen. Darauf weist das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf jeder Batterie hin. Sie sind stattdessen angehalten, diese Produkte dem Recycling-Kreislauf zuzuführen. Das bedeutet weder Kosten noch einen großen Aufwand. Der Gesetzgeber hat im Gesetz zugleich festgelegt, dass alle Händler und Hersteller eine gebührenfreie Rücknahme garantieren müssen. Eine Sonderregelung besteht bei Starterbatterien für Fahrzeuge. Bei diesen müssen Verkäufer ein Pfand von 7,50 Euro auf den Preis aufschlagen. Geben die Verbraucher die Starterbatterie später zurück, erhalten sie das Geld wieder. Auch hier dürfen Anbieter die Annahme nicht verweigern. In der Praxis tauschen Fahrzeugbesitzer meist ihre alte Starterbatterie gegen eine neue ein und zahlen dann kein erneutes Pfand.

Gemeinsames Rücknahmesystem: Zahlreiche Sammelstellen

Verbraucher müssen eine Batterie nicht beim gleichen Händler zurückgeben, bei dem sie das Produkt gekauft haben. Dafür sorgt das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien). Dieses gemeinnützige Unternehmen haben die acht wichtigsten Batterien-Hersteller sowie der Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie gegründet, um das Recyceln für die Firmen und die Verbraucher zu vereinfachen. Diese Organisation stellt Händlern und Herstellern Sammelstellen zur Verfügung, holt die Batterien ab und verwertet diese. Mittlerweile finden sich in Deutschland über 170.000 solcher Sammelstellen, die meisten davon in Handelsgeschäften. Sie können Ihre Batterien zum Beispiel in Elektro-Fachgeschäften, in Supermärkten, in Baumärkten oder in Discountern abgeben. Vielfach stehen die Behältnisse direkt am Eingang und sind damit nicht zu übersehen.

Sinn des Gesetzes: Mehr Umweltfreundlichkeit

Das Batteriegesetz dient dem Ziel, die Umwelt von Müll und den Schadstoffen Quecksilber, Cadmium und Blei zu entlasten. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die sich aufseiten der Verbraucher kaum überprüfen lässt. Die Umweltbehörden wissen, dass nicht sämtliche Batterien im Recycling-Kreislauf landen. Sie wollen die Quote aber nach und nach steigern. Im Gesetz von 2009 steht eine klare Zielvorgabe: Bis 2016 soll die Rückgabequote 45 % betragen. Diese Quote wurde mit 45,2 % bereits im Jahr 2013 übertroffen. Zugleich verweist GRS Batterien darauf, dass die Organisation nahezu 100 % der abgebenen Batterien wiederverwerten kann.